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Die Kalkulatorische Miete (Pacht) kommt in der Kostenrechnung zum Einsatz wenn, kein Aufwand für die Miete oder Pacht betrieblich genutzter Räume und Sachanlagen entsteht bzw. der Aufwand nicht dem gängigen Marktpreis entspricht. Die Kalkulatorische Miete wird zu den Kalkulatorischen Kosten gerechnet. Es handelt sich in der Regel um Zusatzkosten wenn kein Aufwand für eine entsprechnende Miete oder Pacht entsteht. Anderskosten liegen vor falls sich der entstandene Aufwand von der Kostenposition unterscheidet und damit nicht als Grundkosten übernommen werden kann.

Ursachen

Für den Einsatz der Kalkulatorischen Miete kann es verschiedene Gründe geben. So gibt es zum Beispiel Fälle in denen die Inhaber von Einzelunternehmen ihre privaten Immobilien oder Sachanlagen unentgeltlich zur betrieblichen Nutzung überlassen. In Konzernen kann es vorkommen, dass Gewerberäume oder Anlagevermögen einer Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft zu Verrechnungspreisen zur Verfügung gestellt werden, die nicht dem Marktpreisniveau entsprechen.

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Ermittlung

Als Kalkulatorische Miete sollen dem Marktpreis vergleichbare Kosten angesetzt werden. Für Immobilien lässt sich die ortsübliche Miete im Idealfall aus Mietspiegeln oder aus Angeboten von entsprechenden Internetportalen ermitteln. Ist das nicht möglich, kann auf Basis der entstehenden Kosten (Abschreibung, Instandhaltung, Zins, Verwaltung, usw.) und dem Gewinn ein Kostensatz berechnet werden.

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