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Verbindlichkeiten (englisch liability) sind die im Schuldrecht bestehenden Verpflichtungen (Schulden) eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Kontext entstehen die Verbindlichkeiten meist durch ein Rechtsgeschäft (Vertrag), können aber auch aufgrund Gesetz entstehen.

Die Verbindlichkeiten eines Unternehmers sind die offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern (z.B. Lieferanten, Finanzamt).

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In der Bilanz werden die genau zu bestimmenden finanziellen Verpflichtungen als Verbindlichkeiten auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz abgebildet. Die nicht genau zu bestimmenden finanziellen Verpflichtungen werden dagegen als Rückstellungen erfasst.

Nach dem § 266 HGB sind die Verbindlichkeiten in der Bilanz so gegliedert:

Verbindlichkeiten:

  1. Anleihen,
    davon konvertibel;
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
  3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Die Verbindlichkeiten können nach ihrer Fristigkeit in kurzfristige Verbindlichkeiten und langfristige Verbindlichkeiten unterteilt werden.

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