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Als Gewinn wird der in Geldeinheiten ausgedrückte positive Erfolg bezeichnet, der aus der betriebswirtschaftlichen Leistungserstellung eines Unternehmens innerhalb einer Periode resultiert. Der negative Erfolg wird als Verlust bezeichnet. Der Gewinn bildet auch die Grundlage für eine große Anzahl von Kennzahlen zur Unternehmensbewertung.

Der Gewinn wird in Kosten- und Leistungsrechnung sowie im externen Rechnungswesen nach nach unterschiedlichen Prämissen ermittelt.

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Kosten- und Leistungsrechnung

In der Kosten- und Leistungsrechnung wird der Unterschiedsbetrag zwischen Erlösen und Kosten einer Periode Betriebsergebnis (Betriebsgewinn) bezeichnet. Die Differenz des Betriebsergebnisses zum Jahresüberschuss ist das neutrale Ergebnis (neutraler Gewinn oder Verlust).

Handelsrecht

Der nach den handelsrechtlichen Vorschriften des § 242 Abs. 2 HGB vom Externen Rechnungswesen ermittelte Gewinn wird als Jahresüberschuss bezeichnet. Er ist die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen. Diese Form der Gewinnermittlung dient vor allem dem Gläubigerschutz und der Bestimmung des ausschüttungsfähigen Gewinns.

Steuerrecht

Die steuerliche Gewinnermittlung dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für die Ertragssteuern (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer).

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