Die Mitarbeiteranzahl ist im Controlling die Basis für die Ermittlung von personenbezogenen Kennzahlen. Die Berechnung der Mitarbeiteranzahl ist nicht trivial, da eine Reihe von Prämissen gesetzt werden müssen. Dazu gehört unter anderem die Frage wie und ob bestimme Miterbeitergruppen einbezogen werden oder wie Zu- und Abgänge innerhalb einer Periode berücksichtigt werden.

Für die externe Bilanzanalyse kann auf die Pflichtangaben im Anhang gemäß § 285 HGB Abs. 7 und § 267 Abs. 5 zurückgegriffen werden. Teilweise enthalten die Lageberichte weitere Angaben zur Mitarbeiteranzahl.

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