Das Umlaufvermögen ist der Teil des Vermögens der nur für kurze Zeit im Unternehmen verbleibt und meist im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung (Produktion) verbraucht wird. Im Gegensatz dazu verbleibt das Anlagevermögen voraussichtlich dauerhaft im Betriebsvermögen. Grundsätzlich kann das Unternehmen bei der Bilanzierung selbst entscheiden, ob Vermögensgegenstände dem Umlaufvermögen oder dem Anlagevermögen zugeordnet werden.

Nach § 266 HGB Abs. 2 ist das Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz wie folgt gegliedert:

  • Vorräte
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere
  • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
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