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In der Kostenrechnung können die Gesamtkosten unter andrem auch nach der Abhängigkeit des Grades der Beschäftigung (Beschäftigungsgrad) unterteilt werden. Die variablen Kosten sind dabei jener Teil der Kosten dar der sich bei unveränderter Kapazität (Produktionskapazität) mit der Ausbringungsmenge (Produktionsmenge) erhöht. Sie werden daher auch als beschäftigungsabhängige Kosten oder seltener als umsatzabhängige Kosten bezeichnet.

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Der andere Teil der Kosten die fixen Kosten (Fixkosten, beschäftigungsunabhängige Kosten) ändern sich im Gegenansatz dazu bei verschiedenen Beschäftigungsgraden nicht.

In der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung wird davon ausgegangen, dass sich der Verlauf der variablen Kosten linear (proportional) entwickelt. In der Praxis kommen aber tatsächlich auch progressive oder degressive Verläufe vor. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn Rabatte erst in Folge eines bestimmten Einkaufsvolumens gewährt werden oder wenn der Preis bei höherer Bezugsmenge steigt, weil ein Rohstoff besonders knapp ist.

Die Einordnung in fixe und variable Bestanteile ist nicht immer einfach und eindeutig und hängt vom Erfassungsaufwand aber auch vom ausgewählten Betrachtungszeitraum ab. In den meisten Fällen können die variablen Kosten direkt zugeordnet werden und entsprechen dann einem Teil der Einzelkosten (variable Einzelkosten).

Variable Kosten sind zum Beispiel die Kosten für Material beim Bau eines Hauses oder der Einsatz von Halbfertigprodukten beim Automobilbau.

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