Einzelkosten

Anzeige

In der Kosten- und Leistungsrechnung werden als Einzelkosten diejenigen Kosten bezeichnet die einem bestimmten Bezugsobjekt (meist Kostenträger) direkt, das heißt ohne Schlüsselung zugeordnet werden können. Sie werden mitunter auch als spezifische Kosten benannt.

Gemeinkosten

Im Gegensatz dazu können die Gemeinkosten, nicht direkt einem Bezugsobjekt zugewiesen werden, sondern müssen über den Umweg der Kostenstellenrechnung durch Schlüsselung zugeordnet werden. Gelegentlich wird bei der Zuordnung der Einzelkosten zu Kostenträgern von Kostenträgereinzelkosten und bei der Zuordnung zu Kostenstellen von Kostenstelleneinzelkosten gesprochen.

Anzeige
Banner PK

Einteilung

Eine Unterteilung der Einzelkosten kann wie folgt erfolgen:

Erfassung

Es ist grundsätzlich das immer so viel wie möglich der Kosten direkt als Einzelkosten als solche zu erfassen. Die exakte Erfassung ist aber nicht immer wirtschaftlich zu vertreten. So ist dies zum Beispiel bei Kleinteilen mit niedrigem Wert wie Schrauben oder Hilfsstoffe wie Öl. Diese Kosten werden auch als unechte Gemeinkosten bezeichnet.

Abgrenzung zu variablen Kosten

Da Einzelkosten während der Leistungserstellung (Produktion) verbraucht werden, sind diese immer auch variable Kosten (variable Einzelkosten). Nicht alle variablen Kosten sind dagegen Einzelkosten (variable Gemeinkosten).

Anzeige