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Gesamtkosten sind in der Kosten- und Leistungsrechnung die gesamten, innerhalb der betrachteten Periode angefallenen Kosten. Sie gliedern sich in variable Kosten und Fixkosten (Teilkostenrechnung) bzw. Einzelkosten und Gemeinkosten (Vollkostenrechnung).
Die Kostenrechnungssysteme der Teilkostenrechnung und der Vollkostenrechnung sind maßgeblich für die unterschiedliche Auflösung der Kosten. In der Teilkostenrechnung wird in variable Kosten und Fixkosten unterschieden. Die Vollkostenrechnung betrachtet hingegen Einzelkosten und Gemeinkosten.
Dabei können auch die Überschneidungen dieser Begriffe aus den verschiedenen Kostenrechnungssystemen betrachtet werden.
Dabei kann in
- fixe Gemeinkosten
- variable Gemeinkosten und
- variable Einzelkosten
unterschieden werden.
Fixe Einzelkosten gibt es dagegen nicht.
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