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Das Anlagevermögen (engl. Fixed Assets) ist der Teil des Vermögens der auf Dauer im Unternehmen verbleibt. Das Anlagevermögen kann bei der betrieblichen Leistungserstellung (Produktion) eingesetzt werden, wird aber im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht weiterverarbeitet oder verkauft.

Es wird bei der Bewertung des Anlagevermögens in abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegenstände unterschieden. Die abnutzbaren Anlagegenstände unterliegen einer Wertminderung die durch die Abschreibung erfasst wird.

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Nach § 266 HGB Abs. 3 ist das Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz wie folgt gegliedert:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen
  • Finanzanlagen
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