Die Abschreibungen stellen in der Finanzbuchhaltung die Aufwandsposition dar die für Wertminderung der Vermögensgegenstände steht.

Mit der planmäßigen Abschreibung wird der laufende Werteverzehr von Anlagegegenständen der zum Beispiel durch Alterung oder Benutzung verursacht wird, erfasst. Für jede Periode wird deren Wert berechnet. Dabei kommen verschiedene Methoden (linear, degressiv, progressiv, leistungsbezogen) zum Einsatz.

Mit der außerplanmäßigen Abschreibung werden nicht planbare Wertverluste des Anlage- und Umlaufvermögens, die zum Beispiel durch Beschädigungen verursacht werden, berücksichtigt.

Aus steuerrechtlicher Sicht ist sind Abschreibungen abzugsfähige Betriebsausgaben. Die planmäßigen Abschreibungen werden als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet und richten sich nach den geltenden AfA-Tabellen. In der Kostenrechnung werden die Kalkulatorischen Abschreibungen verwendet, da die Werte in der Finanzbuchhaltung teileweise nicht den tatsächlichen Werteverzehr abbilden.

Das Gegenteil stellen die Zuschreibungen dar.

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