Die Rückstellungen sind eine Bilanzposition auf der Passivseite der Bilanz die nach § 249 HGB für

  • ungewisse Verbindlichkeiten
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung
  • Gewährleistungen

zu bilden sind. Die Rückstellungen gehören zum Fremdkapital.

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