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Die Rückstellungen sind eine Bilanzposition auf der Passivseite der Bilanz die nach § 249 HGB für
- ungewisse Verbindlichkeiten
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung
- Gewährleistungen
zu bilden sind. Die Rückstellungen gehören zum Fremdkapital.
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