Mit dem Begriff Kalkulatorische Kosten werden in der Kostenrechnung die Anderskosten und die Zusatzkosten zusammengefasst. Die Anderskosten sind Kosten denen Aufwendungen in anderer Höhe als in der Finanzbuchhaltung gegenüberstehen. Für die Zusatzkosten gibt es keine äquivalente Aufwandsposition. Mit der gegenüber der Finanzbuchhaltung abweichenden Bewertung der Kalkulatorischen Kosten soll der tatsächlich betrieblich verursachte Werteverzehr realitätsnäher abgebildet werden.
In der Lehre wird gelegentlich das Akronym KaWAMUZ eingesetzt damit sich die einzelnen Teile besser einprägen. Es setz sich aus den Anfangsbuchstaben von Kalkulatorischen Wagnissen, Abschreibungen, Miete, Unternehmerlohn und Zinsen zusammen.
Kalkulatorische Wagnisse
Als Kosten werden für nicht abgesicherte Risiken (Wagnisse) Kalkulatorische Wagnisse angesetzt. Nur teilweise gedeckte Risiken sind Zusatzkosten und nicht ausreichend gedeckte Risiken sind Anderskosten. Mehr zur Kalkulatorischen Wagnissen bzw. Wagniskosten …
Kalkulatorische Abschreibungen
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten und der geschätzten tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer berechnet. Da sie die bestehende Aufwandsposition Abschreibung AfA ersetzen sind sie Anderskosten. Mehr zu Kalkulatorischen Abschreibungen (Abschreibungskosten) …
Kalkulatorische Miete
Die Kalkulatorische Miete wird eingesetzt, wenn der in der Finanzbuchhaltung verbuchte Aufwand für betrieblich genutzte Räume oder Sachanlagen nicht dem Marktpreis entspricht (Anderskosten) oder dafür gar kein Aufwand entstanden ist (Zusatzkosten). Als Kosten wird der ortsübliche Mietpreis angesetzt oder aus den entstehenden Kosten zuzüglich eines Gewinnzuschlags berechnet. Mehr zur Kalkulatorischen Miete …
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der Kalkulatorische Unternehmerlohn wird verwendet, falls ein Unternehmer sich für seine Mitarbeit im Unternehmen selbst kein Gehalt zahlt. Dafür sind die Gehaltskosten auf Grundlage von branchenüblichen Gehältern zuzüglich der Personalnebenkosten anzusetzen. Mehr zum Kalkulatorischen Unternehmerlohn …
Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen (auch Kapitalkosten oder Zinskosten) stellen diejenigen Kosten in der Kostenrechnung dar, die ein Unternehmen erwirtschaften muss um das eingesetzte Eigenkapital und Fremdkapital zu finanzieren. Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen (Eigenkapitalkosten) sind Zusatzkosten, da es keine entsprechende Aufwandsart gibt. Die kalkulatorischen Fremdkapitalkosten ersetzen den Zinsaufwand und sind daher Anderskosten. Mehr zu Kalkulatorische Zinsen (Kapitalkosten) …
Verwendung in der Praxis
Durch den Einsatz der kalkulatorischen Kosten entsteht in der Kosten- und Leistungsrechnung ein zusätzlicher Aufwand für deren Bewertung, Erfassung und Zuordnung. Die Verwendung ist deshalb nur sinnvoll, wenn diese deutlich von Aufwendungen abweichen und damit ein verbessertes Verständnis der Kostenrechnung bzw. Ergebnisrechnung möglich wird.
Kalkulatorische Leistungen
Im Gegensatz dazu gibt es auf der Erlösseite die kalkulatorischen Leistungen.
Literaturhinweis
Kostenrechnung (Springer-Lehrbuch) (German Edition)
„kalkulatorischen Fremdkapitalkosten ersetzen den Zinsaufwand und sind daher Zusatzkosten.“ *sind Anderskosten
Stimmt genau!