Der Kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den Kalkulatorischen Kosten. Er wird angesetzt, wenn ein Unternehmer sich oder seinen mitarbeitenden Angehörigen für die Tätigkeit im Unternehmen kein Gehalt zahlt. In diesem Fall handelt es sich um Zusatzkosten. Dies kommt vor allem in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (OHG, KG) aber auch bei Inhabern kleiner Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) vor. Es gibt aber auch Fälle bei denen das Gehalt nicht marktgerecht ist. Hier handelt es sich um Anderskosten.
Der Kalkulatorische Unternehmerlohn wird in der Kostenrechnung eingesetzt um das Ergebnis des Unternehmens mit dem anderer Unternehmen vergleichbar zu machen, zum Beispiel für Unternehmensbewertungen (bei M&A) und beim Benchmarking.
Ermittlung
Als Kalkulatorischer Unternehmerlohn ist ein nach Tätigkeit, Branche und Unternehmensgröße übliches Gehalt zu ermitteln. Das kann mittlerweile leicht über diverse Veröffentlichungen von Gehaltsvergleichen geschehen. Auch die Personalnebenkosten mit den üblichen Abgabesätzen für die Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger üblicher Nebenleistungen sind zu berücksichtigen.
Seifenformel
Die manchmal noch zur Berechnung empfohlene Seifenformel (Kalkulatorischer Unternehmerlohn = Quadratwurzel aus dem Umsatz mal 18) sollte nicht mehr verwendet werden, da sie meist zu keinen marktüblichen Kosten führt.
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