Das Controlling kalkuliert Aufträge vor allem in Branchen mit hohem Personalkostenanteil wie der Dienstleistungsbranche unter Einsatz von Stundensätzen. Diese sind Kostensätze werden ermittelt indem die zugeordneten Kosten durch die geleisteten oder auch fakturierbaren Stunden dividiert werden.
Ermittlung der Stundensätze
Die Stundensatzkalkulation ist eine Bezugsgrößenkalkulation. Bei dieser werden die nicht mit der die Bezugsgröße verrechenbaren Kosten, insbesondere die variablen Einzelkosten, von den Gesamtkosten abgezogen. Die so ermittelten Kosten einer Periode werden durch die Anzahl der entsprechenden Bezugsgröße (hier Stunden) geteilt und damit die Kostensätze (Stundensätze) gebildet.
Eine detaillierte Beschreibung wie Stundensätze ermittelt werden, ist einem eigenem Fachbeitrag beschrieben.
Stundensatzkalkulation
Die Stundensätze werden in der Vor- als auch Nachkalkulation eingesetzt. Zur Ermittlung der Kosten des Kostenträgers (z.B. Auftragskalkulation oder Produktkalkulation), sind die geplanten bzw. verursachten Bezugsgrößeneinheiten (Stunden) mit dem Kostensatz (Stundensatz) zu multiplizieren. Weiterhin werden die variablen Einzelkosten und weitere nicht im Kostensatz (Stundensatz) enthaltenen Kosten hinzugerechnet.
variable Einzelkosten
+ erfasste Stunden * Stundensatz
+ weitere Gemeinkosten
= Kosten des Auftrags oder Produkts
Ermittlung der Stundenverrechnungssätze
Aus dem Stundensätzen können wiederum die Stundenverrechnungssätze abgeleitet werden. Diese dienen dazu mit dem Kunden die Leistungen über die Anzahl der geleisteten Stunden direkt abzurechen. Zur Ermittlung der Stundenverrechnungssätze werden den Stundensätzen noch Zuschläge wie für Gewinn und Wagnisse hinzugerechnet.
Stundenverrechnungssatz = Stundensatz + Zuschlagssatz (pro Bezugsgröße)
Auftragsabrechnung
Mit den Stundenverrechnungssätzen und weiteren Kosten wie zum Beispiel für Material lässt sich die Abrechnung der Aufträge für Kunden direkt erstellen.
Materialkosten + Zuschläge
+ geleistete Stunden * Stundenverrechnungssatz
+ weitere Gemeinkosten
= Abrechnungsbetrag
Weiterführende Artikel
Buch – Personal-Controlling mit Kennzahlen